Finanzwirte und Finanzwirtinnen befassen sich als Beamte/Beamtinnen oder Angestellte bei Steuer- und Finanzbehörden mit der Verwaltung von Steuern wie Einkommen-, Körperschaft-, Grunderwerb- und Erbschaftsteuer. Sie betreuen Arbeitsgebiete im Bereich der Veranlagung, Bewertung, Vollstreckung, Betriebsprüfung bzw. Steuerfahndung. Im Zolldienst sind sie z.B. in der Zollabfertigung und Zollfahndung oder im Grenzaufsichtsdienst tätig.
Die Ausbildung im mittleren Dienst der Steuerverwaltung erfolgt als 2-jähriger Vorbereitungsdienst . Sie ist durch Verordnungen des Bundes geregelt und führt zu einer Laufbahnprüfung.
Gesundheits- und Sozialmanagement, Sozialarbeit und Sozialpflege, Erziehung, Schule, Aus- und Weiterbildung, älteren Menschen, Kindern und Jugendlichen, Menschen mit Behinderung, Religion und Kirche
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