Polizeivollzugsbeamte und -beamtinnen im mittleren Dienst sind im Bereich Schutzpolizei vorwiegend im Wach- und Streifendienst eingesetzt. Sie sind Ansprechpartner/innen für Rat und Hilfe suchende Bürger/innen, schlichten Streitigkeiten, kontrollieren und regeln den Verkehr, sichern Unfall- und andere Gefahrenstellen ab, nehmen Anzeigen und Unfälle auf und sind an der Aufklärung von Straftaten beteiligt.
Die Ausbildung im mittleren Polizeivollzugsdienst erfolgt als 2- bis 2,5-jähriger Vorbereitungsdienst . Sie ist durch Verordnungen der Bundesländer geregelt und führt zu einer Laufbahnprüfung.
Gesundheits- und Sozialmanagement, Sozialarbeit und Sozialpflege, Erziehung, Schule, Aus- und Weiterbildung, älteren Menschen, Kindern und Jugendlichen, Menschen mit Behinderung, Religion und Kirche
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